Geigenbau Daniel Lipkanov akzeptiert nur eigene Mietverträge. Der Mietgegenstand ist ein Streichinstrument-Set. Dieser beinhaltet einStreichinstrument, Bogen, Etui, Schulterstütze.
Damit ein Mietvertrag gültig ist, muss er von Kunden und von Daniel Lipkanov, oder seinen Mitarbeitern unterzeichnet werden. Der im Mietvertrag eingetragene Mietbetrag, wird am 1. eines jeden Monats per Lastschriftverfahren vom Konto, welches der Kunde im Mietvertrag hinterlegt hat abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet seine personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß im Mietvertrag einzutragen. Der erste Mietbetrag ist am Tag der Vertragsunterzeichnung fällig.
Violin-Sets und Viola-Sets können postalisch versendet werden. Cello-Sets und Kontrabass-Sets können nicht versendet werden. Für den Versand eines Streichinstrument-Sets, wird eine Pauschale in Höhe von 20,00,- EUR berechnet.
Der Mietvertrag ist nur mit Rückgabe des Streichinstrument-Sets gekündigt. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate. Der Kunde kann den Mietvertrag während der Mindestmietdauer nicht kündigen. Wird das Streichinstrument-Set vor der Mindestmietdauer zurückgebracht, so ist der Mietvertrag nicht gekündigt und der noch zu zahlende Mietbetrag, oder die Noch zu zahlenden Mietbeträge werden nachträglich abgebucht. Die Rückgabe des Streichinstrument-Sets muss spätestens 3 Werktage vor dem 1 Tag des Folgemonats zurückgebracht werden, damit die Lastschrift nicht für den Folgemonat abgebucht wird. Bezahlte Mietbeträge werden nicht zurückerstattet. Nach dem 25 Kalendertag ausgeliehene Streichinstrument-Sets sind für den restlichen Monat mietfrei. Für nach dem 15 Kalendertag unterschriebene Mietvertrage, wird nur die halbe Mietefällig. Der Versicherungsbetrag ist jedoch vollständig zu zahlen.
Wird die Abbuchung des Mietbetrages nicht eingelöst, muss der fällige Betrag plus 5,00,- EUR Bankspesen bis zum 15. Des Monats eingegangen sein. Ab der 3 Woche Verzug werden zusätzlich 5,00,- EUR Mahnspesen fällig. Auf den offenen Betrag anfallende Verzugszinsen sind ebenfalls vom Mieter zu zahlen. Nach 4 Wochen Verzug muss das Streichinstrument-Set vollständig zurückgegeben werden. Bei Zahlungsverzug darf Geigenbau Daniel Lipkanov den Mietvertrag jederzeit frist- und kommentarlos kündigen.
Das Streichinstrument-Set wird mit Vertragsunterzeichnung über Geigenbau Daniel Lipkanov versichert. Jeder Schaden am Streichinstrument-Set, welcher nach Vertragsunterzeichnung entsteht, wird von Geigenbau Daniel Lipkanov übernommen. Ausgeschlossen sind Gefahren des Diebstahls, oder Einbruchdiebstahls, der Mut-, oder böswilligen Beschädigung, sowie Untreue oder Unterschlagung. Bestehen zum Zeitpunkt des Schadenfalls Mietrückstände, erlischt der Anspruch an die Versicherung
Geigenbau Daniel Lipkanov haftet für den einwandfreien Zustand des Streichinstrument-Sets. Gerissene Saiten und Bogenhaare sind Verschleiß und die Kosten für diese trägt der Kunde.
Streichinstrument-Sets, die über Geigenbau Daniel Lipkanov gemietet werden, dürfen nur von Geigenbau Daniel Lipkanov gewartet werden.
Der Mieter verpflichtet sich, Änderungen seiner Anschrift sowie der Bankverbindung unaufgefordert mitzuteilen. Entstehende Kosten, die zum Ausfindig machen der neuen Anschrift oder Bankverbindung anfallen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Informationen zur Datenerhebung gemäß 13 DSVGO können jederzeit eingesehen und oer E-Mail angefordert werden. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie diese AGB und diesen Mietvertrag.